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Technische Regeln fuer Gefahrstoffe
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Availability date: 11/04/2021
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Allgemeine Bestimmungen
4 Kennzeichnung beim Umgang
5 Unterrichtung und Unterweisung
6 Vorsorgemassnahmen
Die TRGS 511 gilt für das Lagern, Abfüllen und innerbetriebliche Befördern von 1 Ammoniumnitrat, 2 ammoniumnitrathaltigen Zubereitungen (Zubereitungen). Die TRGS 511 gilt nicht für 1 Zubereitungen mit einem Massengehalt an Ammoniumnitrat bis zu 10 vom Hundert, 2 Ammoniumnitrat und Zubereitungen der Gruppe A in Mengen bis zu 100 kg, 3 Zubereitungen der Gruppen B, C und D in Mengen bis zu 1 t. 4 Ammoniumnitrat und Zubereitungen, die dem Sprengstoffgesetz unterliegen.
Published | |
Document Type | Standard |
Status | Current |
Publisher | Technische Regeln fuer Gefahrstoffe |
Pages | |
ISBN |