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TRGS 600 : 2008

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TRGS 600 : 2008

Technische Regeln fuer Gefahrstoffe

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Table of Contents

1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Ermittlung von Substitutionsmöglichkeiten
4 Leitkriterien für die Vorauswahl von
  Substitutionsmöglichkeiten
5 Entscheidung über die Substitution
6 Dokumentation
Anlage

Abstract

Nach den Kapitol 7 Abs. 1, 9 Abs. 1, 10 Abs. 1 und 19 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber die Pflicht zur Substitutionsermittlung, -prüfung, - entscheidung und zur Dokumentation. Diese TRGS soll den Arbeitgeber unterstützen 1. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu vermeiden, 2. Gefahrstoffe durch Stoffe, Zubereitungen oder Verfahren zu ersetzen, die unter den jeweiligen Verwendungsbedingungen für die Gesundheit nicht oder weniger gefährlich sind oder 3. gefährliche Verfahren durch weniger gefährliche Verfahren zu ersetzen.

General Product Information

Document Type Standard
Status Current
Publisher Technische Regeln fuer Gefahrstoffe