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Technische Regeln fuer Gefahrstoffe
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Availability date: 11/04/2021
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Ermittlung von Substitutionsmöglichkeiten
4 Leitkriterien für die Vorauswahl von
Substitutionsmöglichkeiten
5 Entscheidung über die Substitution
6 Dokumentation
Anlage
Nach den Kapitol 7 Abs. 1, 9 Abs. 1, 10 Abs. 1 und 19 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber die Pflicht zur Substitutionsermittlung, -prüfung, - entscheidung und zur Dokumentation. Diese TRGS soll den Arbeitgeber unterstützen 1. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu vermeiden, 2. Gefahrstoffe durch Stoffe, Zubereitungen oder Verfahren zu ersetzen, die unter den jeweiligen Verwendungsbedingungen für die Gesundheit nicht oder weniger gefährlich sind oder 3. gefährliche Verfahren durch weniger gefährliche Verfahren zu ersetzen.
Published | |
Document Type | Standard |
Status | Current |
Publisher | Technische Regeln fuer Gefahrstoffe |
Pages | |
ISBN |