M00011104
New product
Technische Regeln fuer Gefahrstoffe
In stock
Warning: Last items in stock!
Availability date: 11/04/2021
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Allgemeine Grundsätze
4 Vorbereitung der Arbeiten
5 Durchführung der Arbeiten
6 Ablaufschema
Diese TRGS gilt für Sanierungen und Arbeiten in kontaminierten Bereichen einschliesslich Vor- und Nacharbeiten, z.B.: - Altlastensanierung, - Bauarbeiten in kontaminierten Bereichen, - Tätigkeiten auf, an und in Deponien, - Brandschadensanierung, Beräumung kalter Brandstellen, - Sanierung von Anlagen oder Geräten, - Abwracken von Schiffen oder Fahrzeugen, - Abbruch oder Sanierung von Gebäuden, - Abbruch von Anlagen, - Untersuchungen in kontaminierten Bereichen. Diese TRGS gilt nicht für - Sofort-, Sicherungs- und Bergungsmassnahmen zur Abwehr akuter Gefahren unmittelbar nach Eintritt eines Schadens, - die Reinigung, Reparatur und Wartung von Anlagen im Rahmen des bestimmungsgemässen Betriebs dieser Anlagen (z.B. Behälter- oder Reaktorreinigung im Arbeitsgang), - die Einlagerung von Deponiegut, - Anlagen und Einrichtungen zur Behandlung kontaminierter Gegenstände, Materialien und Stoffe, z.B. Bodenwaschanlagen, - Gebäude, Anlagen oder Geräte, soweit sie dem Atomgesetz unterliegen. Die in anderen berufsgenossenschaftlichen oder Technischen Regeln oder LAST-Leitfäden formulierten Stoff- und verfahrensspezifischen Schutzmassnahmen sind zu berücksichtigen (z.B. TRGS 519 'Asbest').
Published | |
Document Type | Standard |
Status | Current |
Publisher | Technische Regeln fuer Gefahrstoffe |
Pages | |
ISBN |